ChatBieger

Für Kommunen und Behörden

Die Auskunft, die am Tresen dreißigmal am Tag gegeben wird.

Welche Unterlagen brauche ich für den Personalausweis? Was kostet die Ummeldung? Bin ich hier überhaupt richtig? Diese Fragen stehen auf Ihrer Website – und werden trotzdem am Telefon gestellt. Der Assistent beantwortet sie aus Ihren eigenen Angaben, nennt zu jeder Antwort die Quelle und verweist dorthin, wo Sie nicht zuständig sind.

Diese Seite siezt, und das bleibt so. Sie ist zum Ausdrucken, Weiterreichen und Zitieren gemacht – für die Amtsleitung, den Fachausschuss und die Vergabestelle. Der Rest dieser Website duzt; wo es um Ihre Vorlage geht, ist das fehl am Platz.

Drei Dinge, die den Tresen entlasten

Auskunft mit Quelle

Unterlagen, Gebühren, Öffnungszeiten – aus den Leistungsbeschreibungen, die Ihr Fachbereich abgenommen hat. Unter jeder Antwort steht, worauf sie sich stützt und wann sie zuletzt geprüft wurde.

Anliegen als fertiger Vorgang

Er fragt im Gespräch nach, was zur Bearbeitung fehlt, und übergibt das Ergebnis als E-Mail – abgeschickt aus dem Programm der Person, nach einem Klick. Kein Antragsportal, kein zweites Postfach.

Zuständigkeit statt Raten

Kfz-Zulassung, Führerschein, Wohngeld: Was beim Landkreis liegt, sagt er als Erstes. Wo er unsicher ist, verweist er auf das Bürgerbüro, statt eine Stelle zu erfinden.

So klingt das

Ein erfundenes Beispiel, keine Aufzeichnung – es zeigt, wie der Assistent antwortet, nicht die Angaben einer bestimmten Stadt. Der zweite Fall ist der wichtigere: dass er die Grenze seiner Zuständigkeit ausspricht, statt sie zu überspielen.

Ich ziehe innerhalb der Stadt um. Was muss ich mitbringen?

Zur Ummeldung brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. Anmelden müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Ein Termin ist nötig – ich kann Ihnen die Terminvergabe verlinken.

Quelle: Musterstadt, Wohnsitz ummelden · zuletzt geprüft am 02.09.2026

Und mein Auto? Muss ich das auch ummelden?

Dafür ist nicht die Stadt zuständig, sondern die Zulassungsstelle des Landkreises. Ich habe dazu keine Angaben hinterlegt und möchte nichts raten – die Nummer des Bürgerbüros steht unten, dort weiß man, wohin es geht.

Ohne hinterlegte Quelle – als solche gekennzeichnet

Was der Rat wissen will

Der Preis hängt an einer einzigen Zahl: wie viele Leistungen hinterlegt sind. Standorte, Zahl der Nutzenden und Gesprächsmenge spielen keine Rolle. Alle Angaben netto.

LeistungenMonatlichEinrichtung
bis 15890 €4.500 €
bis 401.290 €6.500 €
darüber1.690 €8.500 €

Enthalten ist in jeder Stufe dasselbe: Import aus Ihrer Website, Abnahme jeder Leistung mit Ihrem Fachbereich, Einbindung und die Datenschutz-Unterlagen ausgefüllt auf Ihre Organisation. Weitere Leistungen entstehen ohne Aufpreis, bis die nächste Stufe erreicht ist; die Stufe wechselt zum Monatsersten, nie rückwirkend.

Vergabe. In Niedersachsen ist ein Direktauftrag bis 100.000 € netto möglich (Stand 2026; Ihre Vergabestelle prüft den aktuellen Wert). Ein Bürgerbüro mit rund 30 Leistungen liegt über vier Jahre bei 68.420 € netto. Ihre Vergabestelle will Preise, die Sie selbst eingeholt haben: Eine Leistungsbeschreibung, die Sie unverändert an drei Anbieter schicken können, steht im Preisblatt. Namen vergleichbarer Anbieter nennen wir Ihnen auf Wunsch, damit Sie dort selbst anfragen – Angebote holen wir für Sie keine ein.

Kauft der Landkreis später für alle ein, gehen Ihre Leistungsbeschreibungen als Textdateien mit – auch in ein anderes System. Bei gemeinsamem Einkauf mehrerer kreisangehöriger Kommunen gilt die Staffel je Kommune mit 20 % Nachlass ab der dritten, und ein späterer Beitritt senkt den Preis für alle rückwirkend zum Beitrittsmonat.

Betrieb, Daten, Barrierefreiheit – auf demselben Blatt

Die drei Fragen, die in jeder Amtsleiterrunde als Erstes kommen, sollen nicht erst in den Unterlagen stehen:

Der Einstieg ist ein Pilot, keine Rechnung

  1. Ausgangszahl erheben. Anrufe und Anfragen je Woche im betroffenen Bereich. Wo die Telefonanlage zählt, lesen wir die Auswertung einer Woche und Ihr Tresen tut nichts; wo nicht, ist es eine Woche Strichliste. Das Blatt liefern wir, auswerten tun wir.
  2. Leistungen beschreiben und abnehmen. Der Assistent liest Ihre Website und legt vor, was er beantworten könnte. Jede Beschreibung nimmt Ihr Fachbereich ab, bevor sie gilt.
  3. Befristet laufen lassen. Gemeinsam festgelegtes Enddatum, vorher vereinbartes Kriterium. Am Enddatum endet der Pilot ohne Kündigung – es gibt nichts zu widerrufen.
  4. Entscheiden. Was im Pilot entstanden ist, gehört Ihrer Organisation und wird herausgegeben, auch wenn Sie sich dagegen entscheiden.

Rechnen Sie vom Start bis zur Ergebnisvorlage mit rund fünf Monaten: Einrichtung und Erstabnahme, danach vier bis sechs Wochen bis zum Prüfbericht der Barrierefreiheit, danach mindestens drei Monate Laufzeit, damit die Zahl am Ende belastbar ist.

Was das an Arbeit bei Ihnen macht

Die Abnahme jeder Leistung ist im Preis enthalten – die Zeit dafür ist es nicht, sie liegt bei Ihren Leuten. Deshalb hier die Erfahrungswerte aus dem Betrieb der Vorführungen; im Piloten messen wir sie bei Ihnen nach.

Alle Werte im Einzelnen: Was die Pflege kostet, in Minuten.

Was Sie mitgeben können, bevor wir miteinander gesprochen haben

Die Unterlagen stehen vollständig öffentlich – ohne Anfrage, ohne Formular. Abschnitt 0 ist eine Vorlage zum Übernehmen: Sachverhalt, Kosten, Nutzen, Risiko, Ausstieg und Beschlussvorschlag, mit Klammern zum Ersetzen. Dazu Preisblatt, AVV-Muster mit Anlagen, Löschkonzept, Verfügbarkeitszusage und die Erklärung zur Barrierefreiheit. Jeder Abschnitt lässt sich einzeln verlinken und ausdrucken.

Zwei Dinge, die wir lieber selbst sagen

Es gibt noch keine zahlende Kommune. ChatBieger ist seit August 2026 öffentlich im Betrieb. Genau deshalb ist der Einstieg ein Pilot ohne Rechnung: Sie tragen kein Geldrisiko, wir bekommen die erste Referenz – und die Zahl, die beweist, ob es wirkt.

Dahinter steht ein Mensch, nicht ein Haus. Die Frage, was bei Tod oder Insolvenz passiert, kommt in jedem Vergabegespräch – zu Recht. Die Antwort steht im Vertrag: Eine benannte Vertretung ist bevollmächtigt und hat den Zugang; sie betreibt innerhalb von fünf Arbeitstagen weiter oder schaltet auf Ihre Weisung ab, gibt alle Dateien heraus und bestätigt die Löschung (AVV § 11). Ihr IT-Dienstleister kann mit dem hinterlegten Quelltext und Ihren Dateien jederzeit selbst übernehmen.

Wie es weitergeht

Für dienstliche Daten einer Behörde ist der Probezugang auf der Startseite nicht gedacht – das braucht einen Vertrag. Der Weg ist deshalb ein anderer: erst lesen, dann reden.

Ich antworte persönlich. Wenn Sie einen Vorgang im Kopf haben, bei dem Sie sich fragen, ob das geht: fragen Sie danach – die ehrliche Antwort ist manchmal nein.